AGB der Arjada GmbH
Version Juli 2016

 
6. Konventionalstrafe

Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Arjada GmbH sind namentlich folgende Nutzungen der Software untersagt:

Verstösst der Kunde gegen die in Ziffer 5 vorstehend aufgeführten Beschränkungen, so schuldet er Arjada GmbH für jede Verletzung als Entschädigung den fünfzigfachen Betrag der einmaligen Lizenzgebühr. Diese Konventionalstrafe entbindet jedoch nicht von der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und eventuell weiteren Schadenersatzzahlungen.

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