AGB der Arjada GmbH
Version Juli 2016

 
14. Vertraulichkeitserklärung

Arjada GmbH verpflichtet sich, alle ihr bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen zugänglich gemachten oder bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden, welche als besonders vertraulich gekennzeichnet sind und nicht auf anderem Weg öffentlich zugänglich sind, geheimzuhalten und insbesondere weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwenden (Geschäftsgeheimnis).

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit findet keine Anwendung auf diejenigen Daten, Informationen und Unterlagen, die bereits bekannt waren, bevor der Kunde diese dem Auftragnehmer weitergab oder eröffnete, oder die von Dritten, die ihrerseits weder direkt noch indirekt gegenüber dem Kunden eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, erworben wurden oder die zur Zeit des Vertragsschlusses oder auch später ohne Verschulden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Arjada GmbH verpflichtet sich, ihren Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen die gleichen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit entsprechend dieser Bestimmung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten schriftlich - auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Auftragsverhältnis - aufzuerlegen.

Arjada GmbH verpflichtet sich, bei Beendigung des Auftrages sämtliche ihr zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten, Gegenstände und Unterlagen auch in Form von Kopien oder elektronischen Speichermedien beim vereinbarten Termin an den Kunden zurück zu geben.

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